Sicherheit & Haftung

Formular

Das Formular für die Sicherheitsbelehrung und den Haftungsausschluss zum downloaden:

 

SicherheitundHaftung



Bestätigung der Sicherheitsbelehrung

für Teilnehmer des „Schiteufels“

 

Hiermit bestätigt der Teilnehmer, dass er im Vorfeld über die sicherheitstechnischen Aspekte informiert wurde. Insbesondere bestätigt der Teilnehmer:

 

1)    Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am „Schiteufel“ ist eine guter körperlicher und geistiger Zustand des Teilnehmers. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfahrten und Tagestouren mit teilweise erheblicher Kraftanstrengung verbunden sein können.

 

Gesundheitliche Probleme sind aus diesem Grund den Veranstaltern anzuzeigen. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Ausbilder sofort anzuzeigen, wenn Grund für die Annahme besteht, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung aufgetreten ist oder auftreten könnte.

 

2)    Der Teilnehmer verpflichtet sich, ein besonderes Augenmerk auf die Unfallvermeidung zu richten. Dies bedeutet auch, dass der Teilnehmer seinen Fahrstil und seien Geschwindigkeit seinem Können anpasst.

 

3)    Der Teilnehmer Bestätigt überdies, dass er über die geltenden Regeln des Internationalen Schiverbandes (FIS) aufgeklärt wurde und sich an diese hält.

 

4)  Der Teilnehmer hat dem zuständigen Ausbildner umgehend mitzuteilen, wenn er bei sich Anzeichen einer körperlichen Überforderung feststellt (Gelände zu steil, oä.).

 

5)    Der Teilnehmer verpflichtet sich, allen Anweisungen der Ausbilder, die den Ablauf sowie die praktischen Übungen im Gelände betreffen, unbedingt und schnellstmöglich Folge zu leisten.

 

6)  Zuständige Ausbilder haben das Recht, einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom weiteren „Ablauf“ auszuschließen, wenn

 

a.  gesundheitliche oder körperliche Voraussetzungen eines Teilnehmers nicht oder nicht mehr gegeben sind,

b.     dieser Teilnehmer sich selbst, oder andere Teilnehmer oder die Ausbilder gefährdet oder

c.     den Anweisungen des Ausbilders nicht Folge leistet bzw. wiederholt missachtet,

d.    Dieser Teilnehmer durch sein Verhalten andere Personen belästigt oder den Ausbildungsbetrieb vorsätzlich behindert.


Haftung

 

1)   Die Haftung aller am Schiteufel teilnehmenden Ausbilder ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit Ihrerseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

2)   Die Haftung des Veranstalters sowie der für Ihn tätige Ausbilder für vom Teilnehmer selbst verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen, ein eventuelles Mitverschulden bleibt davon unberührt.

 

3)  Ein Teilnehmer am „Schiteufel“ haftet selbst für alle von ihm bei der Ausbildung vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Unfälle.